Pressemeldung vom 18.9.25
3.000 Euro jährlich sollen unabhängige Sozialberatung sichern
Die Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. hat beim Landkreis Aurich einen Antrag auf eine jährliche Zuwendung in Höhe von 3.000 Euro gestellt. Mit dem Zuschuss soll der Betrieb der ehrenamtlichen Beratungsstelle abgesichert werden, die seit vielen Jahren ein kostenloses, niedrigschwelliges und unabhängiges Angebot für Bürgerinnen und Bürger bereitstellt.
„Unsere Beratung ist für viele Menschen der einzige Anlaufpunkt, um in schwierigen Lebenssituationen kompetente Unterstützung zu erhalten“, betont Johann Erdwiens, 1. Vorsitzender der Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. „Wir helfen nicht nur Erwerbslosen, sondern zunehmend auch Beschäftigten im Niedriglohnbereich, Rentnerinnen und Rentnern sowie Familien, die trotz Arbeit auf ergänzende Leistungen angewiesen sind.“
Die Beratungsstelle ist derzeit an zwei Tagen pro Woche geöffnet und wird vollständig ehrenamtlich betrieben. Im Fokus stehen Hilfen bei Anträgen und Mitwirkungspflichten sowie Beratung zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (u. a. Bürgergeld, Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Krankenversicherung). Etwa 40 Prozent der Ratsuchenden sind mittlerweile Erwerbstätige, die zusätzlich staatliche Unterstützung benötigen.
Mit ihrem Engagement übernimmt die Initiative subsidiär Aufgaben der Kommune:
- Sie entlastet die Verwaltung durch Unterstützung bei Anträgen und im Kontakt mit Behörden.
- Sie leistet einen Beitrag zur sozialen Stabilität und stärkt die demokratische Kultur durch niedrigschwellige Beratung.
- Sie schafft Zugänge für Menschen, die sonst kaum Orientierung im Behördendschungel finden würden.
Langfristig plant die Initiative, auch Beratungsangebote in Norden und Wiesmoor aufzubauen. Voraussetzung dafür ist jedoch zunächst die finanzielle Sicherung des bestehenden Standorts.
„Wir bitten den Kreistag um Unterstützung, damit wir unsere unabhängige, qualifizierte und kostenlose Beratung auch in Zukunft zuverlässig anbieten können“, so Erdwiens. „Darüber hinaus stehen wir dem Kreistag im Rahmen der Beratungen jederzeit persönlich für Rückfragen zur Verfügung.“
Antrag und zugehörige Anlagen: