Hauptsächliche Aufgabe unseres Vereins ist es, Erwerbslose und andere Transferleistungsbezieher zusammenzuführen, sie zu beraten und bei der Lösung ihrer Probleme zu unterstützen. Alle diese Beratungen erfolgen anonym, unabhängig und vertraulich.
Die Arbeitsloseninitiative hat sich Anfang 2004 durch das unsoziale Vorgehen der damaligen Bundesregierung zusammengefunden.
Gemeinsam mit anderen möchten wir die wiederkehrenden Änderungen in der Sozialgesetzgebung beeinflussen und den Menschen erläutern, welche Auswirkungen diese auf die Betroffenen haben.
Um diese Dinge in einem offiziellen Rahmen angehen zu können, haben wir am 21.12.2005 die gemeinnützige „Arbeitsloseninitiative Aurich e.V.“ gegründet.
Dadurch sind unsere Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich absetzbar.
Zur Bewältigung der Probleme haben wir uns folgende Ziele gesetzt:
Beratung Information Hilfestellung
Im Sozial- und Arbeitsrecht – Arbeitslosengeld I (SGB III), Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld, Kündigungen, Bewerbungen, Arbeitszeugnisse, Bildung & Teilhabe,
und vieles mehr:
für alle Erwerbslosen (Arbeitslose und Sozialhilfeberechtigte);
für alle von Erwerbslosigkeit bedrohten Personen;
für alle Transferleistungsbezieher;
für alle Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen.
Der Verein arbeitet zur Realisierung seiner Ziele mit Verbänden, Parteien, Behörden und sonstigen gesellschaftlichen Institutionen und Gruppierungen zusammen, ist aber überparteilich, unabhängig und nicht konfessionell gebunden.
Der Vorstand setzt sich seit Januar 2023 (im Jahr 2025 wiedergewählt) wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender: Johann Erdwiens
2. Vorsitzende: Christa Mikat
Schatzmeisterin: Beate Häuser
1. Stellvertreter: Jörg Köhler
2. Stellvertreter: Margarete Mikat
Die Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Spenden können infolgedessen steuerlich abgesetzt werden.
Sparkasse Aurich-Norden
IBAN DE65 2835 0000 0141175216

BIC BRLADE21ANO
Eintrag im Vereinsregister beim Amtsgericht Aurich unter der Nummer VR 20005
Letzter Bescheid vom Finanzamt Aurich-Wittmund zur Feststellung der Gemeinnützigkeit nach den § 51, 59, 60 und 61 AO vom 07.08.2023
Für die Erstellung von Spendenquittungen benötigen wir eine vollständige Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung!
Mitgliedsantrag Fördermitgliedsantrag
Satzung Geschäftsordnung