verabschiedet am 24.11.2025
Herbst der sozialen Kälte
Wir äußern uns selten zur Bundespolitik. Doch angesichts dessen, was jetzt beschlossen werden soll, müssen wir von der Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. unseren Eindruck deutlich machen.
Wieder einmal trifft es die Menschen, die ohnehin nichts haben – einfach, weil sie keine finanzkräftige Lobby besitzen. Keine Lobby, die den sogenannten großen Parteien riesige Summen spenden könnte oder Politiker*innen nach ihrem Mandat gut bezahlte Posten verschafft.
Die von Herrn Merz angekündigten, teils verfassungswidrigen Verschärfungen – die das Bundesverfassungsgericht früher oder später ohnehin aufheben wird – zeigen deutlich, worum es ihm wirklich geht: Nicht um Gerechtigkeit, sondern um Machtdemonstration und Verachtung gegenüber jenen, die nicht seinem politischen Klientel angehören.
Er selbst erklärte im Frühjahr 2025 sinngemäß, es interessiere ihn nicht, wenn seine Maßnahmen später aufgehoben würden – bis die Gerichte darüber entschieden habe sei er ohnehin nicht mehr im Amt.
Das bedeutet im Klartext:
Er und seine Regierung aus Union und SPD nehmen bewusst in Kauf, Menschen in noch größere Not zu treiben – nur um ihr eigenes Ego und die Interessen großer Konzerne und Superreicher zu bedienen.
Der aktuelle Haushaltsentwurf belegt dies eindeutig: Gutes für oben – und nichts für unten.
Betroffen sind viele – nicht nur Erwerbslose
Die geplanten Regelungen betreffen nicht nur die wenigen sogenannten „Totalverweigerer“ im Bürgergeld (SGB II), sondern auch Arbeitnehmer, Alleinerziehenden, Kinder, Rentner*innen, Menschen mit Behinderung und viele andere, die die verschiedenste Transferleistungen erhalten.
Die geplante wiederholte Nullrunde beim Regelsatz betrifft ebenso die Grundsicherung (SGB XII) und dient bei vielen Leistungen als Berechnungsgrundlage – auch hier wird auf dem Rücken der Ärmsten gespart.
Auch die geplanten Einschränkungen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) sind gefährlich – sie treffen weit mehr Menschen als nur Erwerbslose im SGB II.
Arbeitsmarkt und Machtverhältnisse
Man muss sich fragen: Wem nützt dieses menschenunwürdige Vorgehen überhaupt?
Profitieren tun einzig die Arbeitgeber – sie können ihren Beschäftigten künftig noch schlechtere Arbeitsbedingungen aufzwingen und sie noch stärker unter Druck setzen:
„Mach, was ich dir sage – akzeptiere unbezahlte Überstunden, Lohnsenkungen oder Schichtzwang – oder du bekommst die Kündigung und landest im SGB II.“
Arbeitnehmerrechte existieren dann nur noch auf dem Papier.
Gewerkschaften können zwar Rechte erstreiten, durchsetzen können sie diese jedoch kaum, wenn Beschäftigte aus Angst vor Jobverlust jede Zumutung akzeptieren müssen.
Gleichzeitig erhalten Jobcenter und Arbeitsagenturen mehr Macht, Menschen per Sanktionen zur Annahme von Jobs zu zwingen, die gegen Tarifverträge oder Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen.
Besonders perfide ist die Beweislastumkehr im SGB II:
Sachbearbeiter*innen können Behauptungen aufstellen, und die Betroffenen müssen beweisen, dass sie nicht zutreffen.
So werden Menschen rechtlos gemacht – Willkür wird zum System.
Politische Folgen
Politisch profitiert davon allein die AfD.
Union und SPD setzen erneut das um, was diese fordert – und verschaffen ihr zusätzlichen Zulauf. Viele Menschen glauben dadurch, die AfD habe „mal wieder recht gehabt“, während sich andere Parteien von ihr treiben lassen.
Wenn dieser Kurs bis zur nächsten Bundestagswahl fortgesetzt wird – und bis dahin wird hoffentlich bereits ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet sein –, dann haben Union und SPD selbst den Weg für eine rechte Regierung unter Führung der AfD, falls diese dann noch einen Partner braucht, geebnet.
Eine solche Regierung würde unsere Demokratie nicht nur massiv beschädigen, sondern zerstören – und sich, wie einige Mitglieder der AfD bereits angekündigt haben, aller Andersdenkenden entledigen.
Schon jetzt zeigen die Umfragen deutlich, wie schwer – ja nahezu unmöglich – es wird, künftig noch eine demokratische Mehrheit zu bilden.
Vor allem dann, wenn die Union an ihrem Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber Die Linke festhält, aber keinen vergleichbaren Beschluss gegenüber der AfD einführt den die sogenannte Brandmauer existiert in den meisten Bereichen der Union (vorallem auf Kommunaler Ebene) nicht mehr oder wird bewusst umgangen.
Damit gefährdet sie selbst den letzten Rest politischer Verantwortung, den sie selbst einst beanspruchte.
Verstoß gegen die Menschenwürde
Unter dem Blickwinkel von Artikel 1 des Grundgesetzes ist dieses Vorgehen eindeutig:
Union und SPD treten die Menschenwürde mit Füßen.
Sie ignorieren klare Urteile des Bundesverfassungs- und Bundessozialgerichts und verstoßen bewusst zum Nachteil der Betroffenen gegen Recht und Gesetz.
Wir fordern daher die gesamte Basis beider Parteien auf, ihre Vertreter*innen auf Bundes- und Landesebene auf diese Rechtsverstöße hinzuweisen und sich öffentlich dagegen zu positionieren.
Zugleich appellieren wir an die Basis aller demokratischen Parteien, ihre Vertreter*innen auf Landesebene dazu zu bewegen, diese Gesetzgebung spätestens im Bundesrat zu stoppen.
Denn sonst müsste man der SPD ihr – ohnehin schon schwaches – „S“ und der CDU ihr – ebenso schwaches – „C“ endgültig aberkennen.
Dieses Vorgehen ist weder sozial noch christlich – sondern ein Verrat an den Grundwerten unserer Demokratie.
Forderungen an den Landkreis
Wir fordern den Landkreis Aurich auf, die geplanten Neuregelungen – soweit rechtlich möglich – im Rahmen seiner Dienstanweisungen mit dem größtmöglichen Spielraum zugunsten der Betroffenen umzusetzen.
Ebenso fordern wir, dass Gesetze und Vorschriften, von denen eindeutig bekannt ist, dass sie gegen geltendes Recht oder bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung verstoßen, überhaupt nicht angewendet werden.
Es ist höchste Zeit, wieder im Sinne des Gesetzes (SGB I) und des sozialen Auftrags zu handeln:
Entscheidungen müssen stets zugunsten der Betroffenen ausgelegt werden – nicht im Sinne des Amtes oder zur Durchsetzung kommunaler Sparzwänge.
Das gilt insbesondere für die Kosten der Unterkunft (KdU).
Eigentlich dürfte eine Wohnung, die nach den Richtlinien des sozialen Wohnungsbaus des Landes gebaut wurde, nicht als „unangemessen“ gelten und somit nicht abgelehnt werden.
Im Landkreis Aurich darf eine Wohnung für eine Einzelperson maximal 397,10 Euro inklusive Nebenkosten (plus Heizkosten) kosten – in den meisten Stadtgebieten von Aurich 426 Euro und in Norden 448,80 Euro.
Diese Grenzen sind realitätsfern und menschenunwürdig.
Durch solche Vorgaben darf man sich nicht wundern, dass es kaum noch private Investoren gibt, die sozialen Wohnungsbau freiwillig betreiben wollen.
Daher finden wir die Aussage von Herrn Puchert in der Sozialausschusssitzung im Juni (siehe Protokoll) sehr irritierend, wonach der Wohnungsbau nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises falle, sondern allein in den der einzelnen Kommunen.
Wir sagen: Doch, auch der Landkreis ist zuständig und trägt Verantwortung!
Er könnte – gemeinsam mit den Kommunen – eine eigene Kommunale Wohnungsbaugesellschaft gründen, um im gesamten Kreisgebiet bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Das wäre auch finanziell sinnvoll, denn so bliebe das Geld für die Kosten der Unterkunft im eigenen Haushalt – statt in die Taschen großer Konzerne zu fließen, die jedes Jahr mit immer höheren und oft undurchsichtigen Nebenkostenabrechnungen kommen, die teils höher sind als die eigentliche Miete.
Ebenfalls unverständlich ist die Aussage, man müsse „erst noch den Bedarf ermitteln“, bevor gehandelt werden könne.
Wozu dient dann das Wohnraumversorgungskonzept, das der Landkreis bereits im Februar veröffentlicht und für das er erhebliche Steuergelder ausgegeben hat, wenn es nicht genutzt wird?
Die Nichtnutzung ist nichts anderes als Verschwendung öffentlicher Mittel und ein weiterer Beleg dafür, dass das Problem auf dem Rücken der Betroffenen aufgeschoben wird.
Aus dem Konzept geht eindeutig hervor, wie viele Wohnungen – insbesondere auch für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte – fehlen.
Auch das von der Verwaltung geplante „schlüssige Konzept“ wird an der Situation nichts verbessern – im Gegenteil:
Die meisten solcher Konzepte wurden Bundesweit von Gerichten bereits wieder einkassiert, weil sie nicht die tatsächlichen Wohnkosten am Markt widerspiegeln, sondern allein dem Zweck dienen, Kosten zu senken.
Das führt zwangsläufig zu weiteren Einschränkungen für alle Betroffenen und verschärft die ohnehin angespannte Lage zusätzlich.
Das ganze wirkt auf uns, als wolle der Landkreis das Problem weiter auf den rücken der Betroffenen aufschieben, statt es zu lösen.
In der Folge müssen Bürgerinnen und Bürger weiter am Limit leben, viele Leistungsbeziehende zahlen, schon jetzt, über 100 Euro monatlich aus ihrem Regelsatz zur Miete hinzu – und wenn dann eine Nebenkostenabrechnung kommt, wird diese nicht mehr übernommen oder wenn doch nur als Darlehen was zu einer weiteren Kürzung des Regelsatzes über Monate und Jahre führt.
So werden Menschen gezwungen, sich zu entscheiden:
„Zahle ich die Miete – oder esse ich?“
„Zahle ich die Miete – oder versorge ich meine Kinder mit Kleidung und dem Nötigsten?“
Soziale Teilhabe ist unter solchen Bedingungen unmöglich.
Dies führt zu wachsender Vereinsamung, zu psychischen und körperlichen Erkrankungen – und betrifft längst nicht mehr nur Erwachsene, sondern auch Kinder, die in Armut aufwachsen und ausgegrenzt werden.
Darüber hinaus trägt diese Situation zur Erhöhung der Suizidrate und zur Zunahme von Obdachlosigkeit bei.
Zahlreiche Studien belegen diese Entwicklungen seit Jahren eindeutig – geändert hat sich nichts, und nun drohen sie noch verschärft und dauerhaft gefestigt zu werden.
Fazit: Ein Aufruf zur Menschlichkeit
Wir erleben einen Herbst der sozialen Kälte, der seinesgleichen sucht – und in den kommenden Jahren droht, die menschenunwürdigen Verhältnisse dauerhaft zu zementieren.
Menschenwürde, Gerechtigkeit und sozialer Zusammenhalt werden geopfert – für politisches Kalkül, Egoismus und kurzfristiges Spardenken.
Wir fordern ein sofortiges Umdenken –
- im Sinne der Betroffenen Menschen,
- im Sinne des Grundgesetzes,
- im Sinne einer wirklich sozialen, solidarischen und demokratischen Gesellschaft.
Arbeitsloseninitiative Aurich e.V.
Für soziale Gerechtigkeit. Für Menschenwürde. Für Solidarität.
