Pressemitteilung vom 16.01.2026

Bezugnehmend auf den Artikel der Ostfriesischen Nachrichten vom 14. Januar 2026
„Landkreis Aurich startet große Mietpreis-Umfrage – Vermieter werden gebeten, Daten für rechtssicheren Spiegel bereitzustellen“
Der Landkreis Aurich kündigt nun endlich eine groß angelegte Mietpreis-Umfrage an, um einen sogenannten grundsicherungsrelevanten Mietspiegel zu erstellen. Was in der Pressemitteilung als verantwortungsvolles Handeln dargestellt wird, wirft aus Sicht der Arbeitsloseninitiative Aurich vor allem eine zentrale Frage auf:
Warum erst jetzt?
Seit Jahren weisen wir als Arbeitsloseninitiative Aurich auf die gravierenden Probleme bei den „angemessenen Unterkunftskosten“ hin. Seit Jahren erleben Leistungsberechtigte, dass sie keine Wohnungen finden, weil die vom Landkreis anerkannten Mietobergrenzen mit der Realität des Wohnungsmarktes nichts zu tun haben. Und seit Jahren wird dieses Problem politisch ausgesessen.


Zuletzt haben wir das Thema im Dezember des vergangenen Jahres öffentlich auf einer Kreistagssitzung erneut eingebracht. Auch in unserer Pressemitteilung zu diesem Zeitpunkt haben wir unmissverständlich klargemacht, dass die bestehenden Regelungen weder rechtssicher noch realitätsgerecht sind. Darüber hinaus haben Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mehrfach parlamentarische Anfragen zu diesem Thema gestellt.
Die Reaktion der Verwaltung war über Jahre hinweg stets dieselbe: Verweis auf eine angebliche „Arbeitsgruppe“.


Erst durch eine konkrete Nachfrage, von uns, in einer Einwohnerfragestunde im vergangenen Jahr wurde öffentlich, was sich tatsächlich hinter dieser Arbeitsgruppe verbirgt:
eine rein interne Verwaltungsrunde,
ohne Beteiligung von Betroffenen,
ohne Einbindung von Vermieterinnen und Vermietern
und ohne jeglichen Einfluss des Kreistages, der am Ende über die Gesamtsumme für Unterkunftskosten im Haushalt entscheiden muss.


Dieses Vorgehen ist nicht nur intransparent, sondern politisch hoch problematisch. Entscheidungen mit so weitreichenden sozialen und finanziellen Folgen dürfen nicht jahrelang hinter verschlossenen Türen der Verwaltung vorbereitet werden, während Betroffene die Konsequenzen täglich ausbaden müssen.


Dass nun plötzlich eine externe Beratungsfirma beauftragt wird, wirft zusätzlich die Frage auf, warum diese Schritte nicht längst erfolgt sind. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu schlüssigen Konzepten ist seit Jahren bekannt. Der Handlungsbedarf war offensichtlich. Gehandelt wurde dennoch nicht.


Wir warnen ausdrücklich davor, dass sich dieses Verfahren erneut über Jahre hinzieht und am Ende ein Mietspiegel präsentiert wird, der bereits bei seiner Einführung veraltet ist. Genau dieses Muster kennen wir aus der Vergangenheit.


Ebenso deutlich kritisieren wir die in der Pressemitteilung angedeutete inhaltliche Ausrichtung der Erhebung. Sollte – wie bisher – der Schwerpunkt erneut auf Bestandsmieten gelegt werden, wird das Ergebnis erneut an der Lebensrealität vorbeigehen. Bestandsmieten helfen niemandem, der heute eine Wohnung sucht. Zu diesen Preisen ist auf dem aktuellen Wohnungsmarkt keine Wohnung mehr anmietbar.
Für Leistungsberechtigte zählt ausschließlich der Markt der Neuvermietungen. Wenn dieser Markt nicht realistisch abgebildet wird, bleibt der sogenannte „angemessene Wohnraum“ eine reine Rechengröße – aber keine reale Option. Die Folgen sind bekannt: Wohnungslosigkeit, Zwangsumzüge, dauerhafte Überschreitungen der Mietobergrenzen und ständige existenzielle Unsicherheit.


Eine Mietübersicht mit Angemessenheitsgrenzen, der diese Realität ignoriert, ist nicht nur fachlich mangelhaft, sondern sozial unverantwortlich.
Wir erwarten daher:
• ein transparentes Verfahren,
• eine getrennte Darstellung der Kaltmiete und Betriebskosten,
• eine zeitnahe Auswertung,
• eine echte politische Kontrolle durch den Kreistag,
• und vor allem eine konsequente Orientierung an den tatsächlichen Neuvermietungspreisen.
Alles andere wäre nichts als eine Fortsetzung der bisherigen Verzögerungspolitik – mit weiterhin dramatischen Folgen für Menschen im Leistungsbezug.


Der Landkreis Aurich trägt hier eine klare Verantwortung. Diese Verantwortung beginnt nicht mit einer Pressemitteilung, sondern mit dem ehrlichen Willen, die Realität auf dem Wohnungsmarkt anzuerkennen und entsprechend zu handeln.