Pressemitteilung vom 22.01.2026
Zu dem Artikel „Agentur für Arbeit setzt auf mehr digitale Angebote“ (ON vom 21.01.2026) nimmt die Arbeitsloseninitiative Aurich wie folgt Stellung:
Die weitere Reduzierung des spontanen persönlichen Zugangs bei der Agentur für Arbeit Aurich ist aus unserer Sicht ein gravierender Schritt in die falsche Richtung. Der persönliche Kontakt wurde in den vergangenen Jahren – insbesondere hier vor Ort in Aurich – bereits massiv eingeschränkt. Für viele Leistungsberechtigte stellt dies schon jetzt ein erhebliches Problem dar.
Was die Agentur für Arbeit und andere Behörden im Bereich der Transferleistungen dabei zunehmend aus dem Blick verlieren: Niemand darf gezwungen werden, seine Angelegenheiten digital zu erledigen. Menschen haben weiterhin das Recht, ihre Anträge und Erklärungen analog, also persönlich oder schriftlich, einzureichen. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Barrierefreiheitsgesetz, dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie aus den Grundsätzen des Sozialgesetzbuches I und X. Behörden sind verpflichtet, digitale und analoge Zugangswege parallel und gleichwertig anzubieten.
Die Realität sieht jedoch anders aus: In unserer täglichen Beratungsarbeit erleben wir immer häufiger, dass Betroffene bei der Agentur für Arbeit und anderen Ämtern vor Ort abgewiesen werden – mit der Aussage, Anträge gäbe es „nur noch online“ und nicht mehr in Papierform. Viele dieser Menschen kommen anschließend zu uns, weil sie mit den Online-Anträgen nicht zurechtkommen.
Hinzu kommt, dass die digitalen Antragsverfahren in Teilen nicht ausgereift sind. Komplexe Lebenslagen lassen sich häufig nicht auf einfache „Ja-oder-Nein“-Antworten reduzieren. Fehlende Erläuterungsmöglichkeiten führen dazu, dass Anträge abgelehnt werden, obwohl ein Anspruch besteht. In besonders schwerwiegenden Fällen kam es bundesweit bereits zu Gerichtsverfahren, bei denen Betroffenen fälschlich ein Betrugsversuch vorgeworfen wurde. Erst vor Gericht stellte sich heraus, dass ein Anspruch bestand und kein Fehlverhalten vorlag – das Verfahren war allein durch die fehlenden Erläuterungsmöglichkeiten im Online-System ausgelöst worden.
Nach dem Sozialgesetzbuch ist zudem eindeutig geregelt: Alle Menschen haben Anspruch darauf, Anträge so einfach wie möglich und ohne zusätzliche Kosten stellen zu können. Wenn die Agentur für Arbeit und andere Behörden faktisch verlangen, dass sämtliche Anträge und Mitwirkungspflichten online erledigt werden, müssen sie im Umkehrschluss auch sicherstellen, dass jede betroffene Person kostenlos über einen Internetzugang und ein geeignetes Endgerät verfügt.
Darüber hinaus sind Schulungs- und Unterstützungsangebote zur Nutzung digitaler Angebote zwingend erforderlich. Viele Menschen verfügen weder über einen privaten Internetzugang noch über ein geeignetes Endgerät oder die notwendigen Kenntnisse – häufig aus finanziellen Gründen. Diese Menschen dürfen nicht vom Leistungsbezug ausgeschlossen oder benachteiligt werden.
Unser Fazit: Digitalisierung kann sinnvoll sein – sie darf jedoch nicht dazu führen, dass Menschen ausgegrenzt, abgeschreckt oder faktisch von ihren Rechten abgeschnitten werden. Der persönliche Zugang zur Agentur für Arbeit muss niedrigschwellig, spontan und ohne digitale Hürden möglich bleiben.
Die Arbeitsloseninitiative Aurich fordert die Agentur für Arbeit Emden-Leer sowie alle weiteren zuständigen Behörden daher eindringlich auf, den persönlichen Service nicht weiter zurückzufahren und sicherzustellen, dass analoge Zugangswege gleichwertig und tatsächlich nutzbar bleiben.
