Pressemitteilung vom 08.01.2026
Die Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. stand im Jahr 2025 vor einer Belastungsprobe, wie es sie bislang nicht gegeben hat. Bereits im Jahr 2024 suchten 802 Menschen Unterstützung bei der unabhängigen Beratungsstelle. Im Jahr 2025 stieg diese Zahl auf 1.572 Beratungen an – nahezu eine Verdopplung innerhalb nur eines Jahres. Durch aktuelle und anstehende Gesetzesänderungen im Sozialgesetzbuch rechnet der Verein im laufenden Jahr mit einem weiteren deutlichen Anstieg.
Diese Zahlen stehen für mehr als Statistik. Sie spiegeln eine wachsende soziale Unsicherheit im Landkreis Aurich wider und zeigen, wie dringend Menschen auf verständliche, unabhängige Beratung angewiesen sind. Gerade in Zeiten komplexer gesetzlicher Veränderungen wird die Arbeit der Arbeitsloseninitiative für viele Betroffene zur letzten Orientierungshilfe.
Was dabei häufig unbeachtet bleibt: Die Beratungen werden vollständig ehrenamtlich erbracht und übernehmen Aufgaben, die eigentlich in der Verantwortung des Landkreises liegen. Durch dieses Engagement wurden rechnerisch 128,16 Arbeitstage eingespart. Auf Grundlage der Entgeltgruppe E 9a, Stufe 3 mit einem Bruttostundenlohn von 26,78 Euro (plus Arbeitgeberanteil) ergibt sich für den Landkreis Aurich eine finanzielle Entlastung von mindestens 21.829,71 Euro. Hinzu kommen weitere Einsparungen durch entfallene Kosten für Schulungen, Fortbildungen und Einarbeitung.
Damit übernimmt die Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. nicht nur soziale Verantwortung, sondern entlastet den Landkreis auch ganz konkret finanziell. Gleichzeitig fängt sie Menschen auf, die im komplexen System sozialer Leistungen andernfalls durchs Raster fallen würden. Viele Ratsuchende wissen nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen, welche Anträge erforderlich sind oder wie diese korrekt auszufüllen sind. Die Beratung erfolgt niedrigschwellig, verständlich und auf Augenhöhe – und ersetzt in der Praxis häufig behördliche Unterstützung.
Besonders für ältere Menschen, für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder mit geringen Deutschkenntnissen ist diese Hilfe oft der einzige Zugang zu existenzsichernden Leistungen. Ohne die Unterstützung der Arbeitsloseninitiative blieben viele Anträge ungestellt oder unbearbeitet – mit unmittelbaren sozialen Folgen für die Betroffenen und letztlich auch für den Landkreis.
Um diese Arbeit dauerhaft aufrechterhalten zu können, stellte die Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. bereits im September des vergangenen Jahres einen Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro für den Betrieb der Beratungsstelle. In der Kreistagssitzung im Dezember erkundigte sich der Vorsitzende, Herr Johann Erdwiens, nach dem Sachstand. Durch die Antwort des Landrates, Herrn Olaf Meinen, entstand zunächst der Eindruck, der Antrag sei abgelehnt worden. Inzwischen ist bekannt, dass der Antrag bislang noch nicht behandelt wurde.
Angesichts explodierender Beratungszahlen und einer nachweislichen Entlastung des Landkreises wirft dieser Vorgang Fragen auf. Ein Zuschuss in überschaubarer Höhe wäre kein Entgegenkommen, sondern ein politisches Signal: dass ehrenamtliche Arbeit, die Pflichtaufgaben auffängt, gesehen, ernst genommen und unterstützt wird.
Wer ehrenamtlich Pflichtaufgaben übernimmt und dem Landkreis nachweislich Zehntausende Euro spart, sollte nicht warten müssen: Ein Zuschuss von 3.000 Euro wäre kein Geschenk, sondern notwendige Unterstützung und Anerkennung – und am Ende würde der Landkreis dennoch sparen.
